gesellschaftsrechtMit Spannung wurde die anberaumte Entscheidung des 11. Zivilsenats des BGH zum Thema Widerruf von Darlehensverträgen erwartet. Nachdem der Verhandlungstermin vom 01.12.2015 auf den 15.12.2015 verschoben wurde, konnte aber schon damit gerechnet werden, dass die involvierte Bank es auch in diesem Fall nicht darauf ankommen lassen würde, dass es zu einer für die Verbraucher günstigen Entscheidung kommt. Nach Mitteilung der Presseabteilung des Bundesgerichtshofs haben sich beide Parteien außergerichtlich verglichen.

Damit bleibt die Situation weiterhin höchstrichterlich ungeklärt. Dies muss aber nicht unbedingt ein Nachteil für die Verbraucher darstellen. Denn auch jetzt ist die Ausgangssituation für die Verbraucher immer noch günstig, bei einer fehlerhaften Widerrufsbelerhung  sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zur Rückabwicklung des Darlehens zu gelangen.

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