Unsere Rechtsgebiete Übersicht
Hiermit erhalten Sie eine Rechtsgebiete Übersicht unserer Anwaltskanzlei.
Die Anwälte unserer Kanzlei verstehen sich als serviceorientierte Dienstleister, die Ihnen in allen wichtigen Rechtsgebieten mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur dann unsere Unterstützung anzubieten, wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung droht, sondern schon vorab beratend dazu beizutragen, dass es hierzu nicht kommt oder Sie für den Fall eines Rechtsstreits bestens vorbereitet sind.
Unsere Kanzleiprofil deckt zum Einen die Belange von klein- und mittelständischen Unternehmen ab. Hier beraten und unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Verträgen, bei Verhandlungen mit Geschäftspartnern oder übernehmen für Sie die Forderungsbeitreibung.
Darüber hinaus bietet unsere Kanzlei neben unseren Kerngebieten auch bei nahezu allen anderen Lebensbereichen, mit denen unsere Mandaten konfrontiert werden können, rechtliche Unterstützung an.
So stehen wir Ihnen z.B. tatkräftig bei streitigen Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitgeber, zur Seite übernehmen für Sie die Regelungen von erbrechtlichen Angelegenheitren oder unterstützen Sie bei Problemem mit Ihrem Vermieter.
Informieren Sie sich bezüglich der einzelnen nebenstehenden Rechtsgebiete über unser Leistungsangebot und kommen Sie auf uns zu, wenn Sie mehr wissen möchten. Wir stehen Ihnern gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
Rechtsgebiete
Sie erhalten im Folgenden einen Überblick über die verschiedenen Rechtsgebiete, welche von der Kanzlei Berth & Hägele betreut werden.
Als Rechtsanwälte haben wir uns im Laufe unserer Berufsausübung auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert, um unsere Mandantschaft professionell und mit einem hohen Maß an Fachkenntnissen zu vertreten. Dabei verknüpfen wir klassische juristische Arbeitsweisen mit moderner Beratung. Um Ihnen eine stets aktuelle Beratung und Vertretung auf dem neuesten Stand der Rechtsentwicklung gewährleisten zu können, sind ständige Fort- und Weiterbildungen sowohl für unsere Anwälte, wie auch für unsere Mitarbeiter selbstverständlich.
Typisch für unsere Arbeitsweise ist ein persönliches Vertrauensverhältnis zu unseren Mandanten sowie Beratung und Vertretung auf hohem fachlichem Niveau.
Wir beraten und vertreten Sie zu allen rechtlichen Fragen.
Unsere Rechtsgebiete
- Luftrecht
- Arbeitsrecht
- Versicherungsrecht
- IT-Recht
- Bankenrecht
- Kapitalanlagerecht
- Immobilienrecht
Jeder der drei Anwälte in der Kanzlei Berth & Hägele in Stuttgart nimmt sich ausreichend Zeit für Sie, damit wir gemeinsam klären können, welche Fragen in welchem Rechtsgebiet für Sie relevant sind. Ihr Anwalt berät und informiert Sie über die jeweilige Rechtslage und entwickelt eine maßgeschneiderte Lösung unter Beachtung Ihrer Ziele.
Unsere Rechtsgebiete umfassen folgende Tätigkeitsschwerpunkte:
Das Luftrecht
Im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) sind die Verordnungen und Vorschriften im Luftverkehr, mit den Luftfahrzeugen und dem Luftpersonal in fünf Abschnitten definiert.
Es beschäftigt sich in erster Linie mit Haftpflichtfragen, Straf- und Bußgeldvorschriften, den sogenannten Luftfahrtdaten und regelt unter anderem
einzelne Flugplätze
- die Luftfahrtunternehmen
- die Vorschriften im Flugverkehr
- die Flughafen Koordinierung sowie Flugsicherung
- die Haftung für nicht-beförderte Personen und Sachen
- die Haftung für beförderte Personen und Sachen
- die Haftung für verspätete Beförderungen
- das Luftsportgeräteverzeichnis als Luftfahrt-Dateien sowie die Luftfahrzeugrolle (Register)
Luftverkehrsordnung (LuftVO)
Zudem gibt es neben dem Luftverkehrsgesetz auch Vorschriften in der Luftverkehrsordnung (LuftVO), die Gesetze beinhalten, welche für Privatpersonen und Gewerbetreibende relevant sind. In der Verordnung werden Regeln für Piloten definiert sowie der Betrieb von Luftfahrzeugen beschrieben. Sie gelten nicht nur für die am Luftverkehr teilnehmenden Luftfahrzeuge, sondern auch für Drohnen und Modellflugzeuge.
Seit 2017 gelten für beispielsweise folgende wichtige Neuerungen im Luftrecht:
Sämtliche unbemannten Fluggeräte mit mehr als 250 Gramm müssen mit einer Plakette versehen sein, auf der Name und Anschrift des Besitzers der Drohne stehen.
Für Drohnen mit mehr als zwei Kilogramm ist der Eigentümer verpflichtet, einen entsprechenden Kenntnisnachweis (Drohnen-Führerschein) erworben zu haben, wenn er sein Fluggerät außerhalb eines Modellflugplatzes nutzen möchte.
Für einen nächtlichen Flug sowie für Drohnen mit mehr als fünf Kilogramm wird eine behördliche Erlaubnis benötigt.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Berth & Hägele in Stuttgart haben sich auf das Luftrecht spezialisiert und stehen Ihnen für unter anderem für folgende Rechtsfragen zur Verfügung:
- Kauf von Luftfahrzeugen
- Luftfahrzeugschäden
- Flugunfälle und die Haftung
- Erlaubnis bzw. Zulassung von Luftfahrzeugen
- Auseinandersetzungen mit (Luftfahrtbehörden
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Das Arbeitsrecht
Da es für das Arbeitsrecht kein einheitliches Gesetz gibt, wird es durch eine Vielzahl an einzelnen Gesetzen geregelt – unter anderem durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die Regelungen der Kündigungsfrist enthalten.
Das Arbeitsrecht gewährt Arbeitnehmern einen besonderen Schutz und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Arbeitgebern und deren Beschäftigten. Es ist in zwei unterschiedliche Rechtsgebiete aufgeteilt: das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht.
Individualarbeitsrecht – Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Verhältnis zwischen beiden Parteien kann unter Umständen problematisch sein, sodass es mitunter zu Streitigkeiten kommt.
Die Kanzlei Berth & Hägele berät, unterstützt und vertritt Sie bei Konflikten in folgenden Bereichen:
- Arbeitsvertrag – Abschluss und Inhalt
- Lohnzahlungspflicht
- Urlaubsanspruch
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Arbeitszeiten
- Befristung des Arbeitsvertrags
- Kündigungsrecht
Kollektives Arbeitsrecht – Es ist das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Tarifvertragsparteien, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände), wozu auch die Belegschaftsvertretungen (Betriebs- und Personalräte) gehören. Dieses kollektive Arbeitsrecht betrifft nicht den Arbeitnehmer als Einzelperson, sondern verschiedene Personengruppen – so auch beispielsweise alle schwerbehinderten Arbeitnehmer.
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Das Versicherungsrecht
Die geltenden Rechte und Pflichten eines Versicherungsunternehmens und eines Versicherungsnehmers ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
So ist beispielsweise in § 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegt, dass sich ein Versicherungsunternehmen mit dem Versicherungsvertrag verpflichtet, das vertraglich vereinbarte Risiko des Versicherungsnehmers durch eine Leistung abzusichern, die er im Fall des Eintretens von einem Versicherungsfall zu erbringen hat. Der Versicherungsnehmer hingegen ist in der Pflicht, die vereinbarte Zahlung der Prämie an den Versicherer zu leisten.
Darüber hinaus beinhaltet das Versicherungsvertragsgesetz die allgemeinen Vorschriften über den Leistungsumfang, die Vertragsdauer, die Widerrufsklauseln sowie weitere Regel, die jeweils die Schadenversicherung, die Unfallversicherung oder die Lebens- und Krankheitsversicherung betreffen.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Versicherungsvertragsparteien sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) definiert.
Allgemein ist jeder Versicherungsnehmer gut beraten, sich bei Ansprüchen auf eine Versicherungsleistung an einen Fachanwalt zu wenden, da jede falsche Einlassung schnell zu einer Ablehnung der Leistung führen kann.
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Das IT-Recht
Das Informationstechnologierecht, kurz IT-Recht genannt, wird in mehreren Rechtsgebieten geregelt. Dazu gehören unter anderem das Urheberrecht, das Zivilrecht, das Domainrecht, das Markenrecht sowie das Telekommunikationsrecht.
Die Hauptaufgabe des IT-Rechts ist die Klärung rechtlicher Sachverhalte in der Informationstechnologie, wobei ein großer Teil sämtliche Sicherheitsmaßnahmen und den Datenschutz einnimmt.
Das Internetrecht ist ein Teilgebiet des IT-Rechts, das sich speziell mit allen Rechtsfragen rund um das Internet bezüglich Webseiten, E-Commerce, Social Media und Suchmaschinen wie Google befasst.
Wer beispielsweise seine Webseite oder seinen Online-Shop im Internet rechtlich abgesichert veröffentlichen möchte, benötigt insbesondere eine Datenschutzerklärung sowie ein korrektes Impressum.
➔ Alles zum Thema „Anwalt für IT-Recht“
Das Bankenrecht
Das Bankrecht umfasst die Rechtsverhältnisse von Bank- und Kreditinstituten und ihren Kunden. Da es darin insbesondere um die täglichen Bank- und Kreditgeschäfte geht, umfasst es dementsprechend beispielsweise sowohl den privaten Giro- und Zahlungsverkehr, wie auch die Kreditvergabe- oder die Geldanlage.
Im Bereich Schuldrecht des BGB ist ein Großteil des privaten Bankrechts zu finden. Hier sind wesentliche Vertragsarten geregelt, wie beispielsweise der Darlehensvertrag (§ 488 ff. BGB) oder das Verbraucherdarlehen (§§ 491 ff. BGB).
Da das Bankenrecht ein recht umfangreiches und komplexes Rechtsgebiet ist, sollte man bei Streitigkeiten und Problemen einen fachlich versierten Rechtsanwalt aus der Kanzlei Berth & Hägele zu Rate ziehen.
Fragen zum Rechtsgebiet Bankenrecht könnten unter anderem auftreten, wenn Aufträge nicht wunschgemäß umgesetzt werden, gegen eine Bürgschaftsurkunde Widerspruch eingelegt werden soll oder wenn ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht, weil bei einer Anlageberatung durch die Bank das Risiko nicht aufgezeigt wurde.
Bank- und Kreditinstitutionen sind mächtige Einrichtungen, denen man nicht hilflos gegenüberstehen muss, da im Bankenrecht Leistungsabgrenzungen und die Kundenbeziehungen eindeutig geregelt sind.
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Das Kapitalanlagerecht
Das Kapitalanlagerecht bezieht sich auf eine Vielzahl von Gesetzestexten, wie beispielsweise dem Investmentgesetz, Wertpapierhandelsgesetz, Börsengesetz oder dem Aktiengesetz.
Da die Menge an Kapitalmarktprodukten immer mehr an Bedeutung gewinnt, werden die Anlageprodukte entsprechend komplexer und somit für den durchschnittlichen Anleger schwerer verständlich. Daher wird Schutz der Anleger durch Rechtsprechungen und Gesetze noch bedeutsamer.
Die Kanzlei Berth & Hägele aus Stuttgart verhilft ihren Mandanten zum Recht – beispielsweise bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Entschädigung, da sie durch Finanzprodukte geschädigt wurden und Verluste hinnehmen mussten.
Tätigkeitsschwerpunkte auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts sind unter anderem:
- Haftungsfragen wegen fehlerhafter Anlageberatung
- Unternehmensbeteiligungen mit hohem Totalverlustrisiko
- Investitionen in Immobilieneigentum – in sogenannte Schrottimmobilien
- Lebensversicherungsfonds, die meistens nicht das halten, was versprochen wurde
- Probleme bei Kapitalanlagen wie Erwerber-, Treuhand-, Bauherren-, Bauträger- oder Sanierungsmodellen sowie bei geschlossenen Fonds.➔ Alles zum Thema „Anwalt für Kapitalanlegerecht“
Das Immobilienrecht
Das Immobilienrecht beschäftigt sich mit dem Kauf und dem Verkauf von Immobilien und der Belastung von Grundstücken sowie von Haus und Wohnung. Hierunter fallen außerdem das Maklerrecht, das Architektenrecht, das private Baurecht sowie das Wohnungseigentumsrecht.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei Berth & Hägele liegt daher unter anderem bei
- der Überprüfung von Immobilien- und Grundstücksverträgen
- Beratung, Gestaltung und Vertretung bei Vertragsabschlüssen
- Vertreten bei Behörden
- Definieren von Kaufpreis- und Gewährleistungsansprüchen
- Gewährleistungs- und Verjährungsfristen kontrollieren
➔ Alles zum Thema „Anwalt für Immobilienrecht“