Seit Anfang 2010 gehen zahlreiche ehemalige IBM-Mitarbeiter gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber vor Gericht, da sie sich um Teile ihrer Betriebsrenten betrogen sehen.

Seither stöhnt die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit unter dieser Prozessflut. Allein beim Arbeitsgericht Stuttgart gingen in der ersten Jahreshälfte 2011 insgesamt 1148 Klagen ein. In nahezu allen Fällen gaben die Arbeitsgerichte in erster Instanz den Betriebsrentnern recht, was IBM allerdings nicht davon abhält, ebenfalls in nahezu allen Fällen in die Berufung zu gehen, allerdings auch hier bislang ohne jeglichen Erfolg.

Dieser Trend setzt sich auch im Jahr 2012 entsprechend fort. Im 1. Halbjahr 2012 sind allein beim Arbeitsgericht Stuttgart 259 Klagen gegen die Firma IBM wegen nachträglicher Betriebsrentenanpassung eingegangen, beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg sind 806 Berufungen hiergegen erhoben worden. Dies entspricht 46,65 % aller Berufungen beim Landesarbeitsgericht.

Nach wie vor versucht IBM, alle Verfahren, welche grundsätzlich gleich gelagert sind, durch alle drei Gerichtsinstanzen bis zum Bundesarbeitsgericht zu bringen. In den meisten Fällen wird aber bereits die Zulassung der Revision zum Bundesarbeitsgericht durch das Landesarbeitsgericht verweigert, da sich das Bundesarbeitsgericht mit den zu Grunde liegenden zentralen Rechtsfragen mehrfach beschäftigt hatte und entsprechende Nichtzulassungsbeschwerden durch IBM zurückgewiesen wurden. Die bislang bestehende Rechtsprechung wurde zuletzt durch das BAG mit Urteil vom 19.06.2012 (3 AZR 464/11) bestätigt. Damit dürften nunmehr sämtliche Rechtsfragen endgültig geklärt sein.

Allerdings zeigt sich IBM trotz alledem uneinsichtig und nimmt weiterhin keine nachträgliche Rentenanpassung für alle übrigen Rentner vor. Daher ist es für alle ehemaligen IBM- Mitarbeiter weiterhin notwendig, dass diese den Klageweg beschreiten, um zu ihrem Recht zu kommen. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, der Höhe des jeweiligen Rentenbezugs sowie insbesondere des Zeitpunkts des Renteneintritts kann dies für einige Rentner eine Nachzahlung von mehreren Tausend Euro darstellen. Zudem wirkt sich eine nachträgliche Rentenanpassung auch auf die zukünftigen Rentenzahlungen aus.

 Das folgende Berechnungsbeispiel soll dies verdeutlichen:

Angenommen, der ausgeschiedene Mitarbeiter erhielt von der IBM erstmalig zum 01.01.1994 eine Betriebsrente in Höhe von EUR 1.699,53. Zum 01.07.2011 hat IBM die Rente auf  EUR 2.091,06 erhöht. Vergleicht man nun die Anpassung der IBM mit der Anpassung, welche nach den Vorgaben der Rechtsprechung (sog. Splittingmethode) zu erfolgen hat, so ergibt sich eine tatsächliche Rentenanpassung von EUR 2.307,28, was einer prozentualen Steigerung seit Rentenbeginn von 35,76 % entspricht. Der Rentner kann daher seit dem 01.07.2011 einen weiteren monatlichen Betrag von EUR 216,22 von IBM verlangen. Sofern dies durch den Rentner bis zum nächsten Anpassungsstichtag gegenüber IBM gerügt wird, kann er neben der Anpassung der zukünftigen Rentenbeträge diese monatlichen Beträge auch noch nachträglich von IBM verlangen.

[br]

 

Unsere Kanzlei hat bereits in der Vergangenheit entsprechende Klagen vor dem Arbeitsgericht Stuttgart bzw. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg erfolgreich geführt.

Gegen eine pauschale Gebühr von EUR 100.- zzgl. MwSt übernehmen wir vorab die Prüfung, ob und inwieweit eine Anpassung der Rentenbeträge geltend gemacht werden kann.

Gerne stehen wir auch Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unseren Rechtsanwälten.

Rechtsanwälte Berth & Hägele Partnerschaft Ihr Ansprechpartner: Alexander Berth Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tel.: 0711/220 469 30