Staatsanwälte haben am 06.02.2018 erneut die Audi-Zentrale in Ingolstadt und Büros im Werk Neckarsulm durchsucht. Wie die Münchner Staatsanwaltschaft mitteilte, rücken nach den bisherigen Ermittlungen wegen Abgasmanipulationen in den USA jetzt auch in Europa verkaufte Autos mit Sechszylinder-Dieselmotoren in den Fokus der Ermittler. Der Kreis der Beschuldigten umfasse inzwischen 14 Menschen. Aktuelle oder ehemalige Vorstandsmitglieder von Audi seien aber nicht darunter.
Audi soll jahrelang „Schummelsoftware“ verwendet haben
Zuvor hatte der Rechercheverbund von “Süddeutscher Zeitung“, Norddeutschem Rundfunk (NDR) und Westdeutschem Rundfunk (WDR) über die Razzia berichtet. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt Audi, in den USA und Europa ab 2009 mindestens 210.000 Dieselautos mit Schummelsoftware verkauft zu haben. Seit einem Jahr ermittelt sie wegen Betrugs und strafbarer Werbung. 18 Staatsanwälte sowie zahlreiche Beamte des bayerischen und baden-württembergischen Landeskriminalamtes durchsuchten nunmehr Audi-Räume in Ingolstadt und Neckarsulm sowie eine Privatwohnung in Baden-Württemberg.
Ehemaliger Entwicklungs-Chef in U-Haft
Vor einer Woche erst hatte die Staatsanwaltschaft die Wohnungen von sechs Audi-Technikern und Ingenieuren durchsucht und Unterlagen sichergestellt. Als einziger Beschuldigter sitzt der ehemalige Chef der Audi-Motorenentwicklung und Porsche-Entwicklungsvorstand weiterhin in Untersuchungshaft. Er wurde schon im September 2017 festgenommen. Eine Haftbeschwerde ist derzeit beim Oberlandesgericht München anhängig. Einer seiner früheren Mitarbeiter bei Audi in Neckarsulm war nach mehreren Monaten Untersuchungshaft im November 2017 wieder freigekommen.
Bußgeldverfahren gegen Unternehmen und Vorstände
In einer spektakulären Aktion hatte die Staatsanwaltschaft München am 15.03.2017 während der Jahres-Pressekonferenz von Audi-Chef Rupert Stadler in Ingolstadt die Konzernzentrale durchsucht. Neben dem Ermittlungsverfahren führt die Staatsanwaltschaft auch ein Bußgeldverfahren gegen noch unbekannte Audi-Vorstände und gegen das Unternehmen.
Quelle: Beck online