Der Autohersteller BMW muss dem Käufer eines BMW X1 (Abgasnorm Euro 5), in dem ein Thermofenster verbaut ist, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB Schadensersatz zahlen. Dies hat nach Mitteilung der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 31.03.2020 entschieden. Das LG habe das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft.
LG: Thermofenster dient nicht dem Motor- und Bauteilschutz
Lediglich im Temperaturbereich zwischen 17 und 33 Grad würden die Stickoxide in den Abgasen deutlich reduziert. In den Temperaturbereichen darüber und darunter funktioniere die Abgasminderung gar nicht oder nur reduziert, habe das LG ausgeführt. BMW habe argumentiert, ein solches Thermofenster diene dem Motor- und Bauteilschutz. Das LG sei dieser Argumentation jedoch nicht gefolgt. Der Kläger gebe das manipulierte Fahrzeug an BMW zurück und erhalte im Gegenzug eine Schadensersatzzahlung. BMW selbst halte das Urteil für unrichtig und habe bereits Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.
LG Düsseldorf, Urteil vom 31.03.2020 – (Az.: 7 O 67/19)