Laschet hält Dieselfahrverbote weiterhin für unrechtmäßig
Laschet hatte am 09.03.2018 erklärt, er halte Dieselfahrverbote in Nordrhein-Westfalen für unverhältnismäßig sowie rechtswidrig und habe diese Haltung der ihm „weisungsgebundenen Behörde“ erläutert. Falls die Bezirksregierung Fahrverbote verhängen sollte, „gäbe es die rechtliche Möglichkeit, das zu untersagen“, sagte Laschet. Der Ministerpräsident verwies auf das Urteil des BVerwG. Das habe Dieselfahrverbote in Ausnahmefällen zwar erlaubt, aber gleichzeitig die Verhältnismäßigkeit zum Prinzip gemacht. Nordrhein-Westfalen sorge bereits mit einem Bündel von Maßnahmen für eine bessere Luftqualität.
Resch wirft Laschet Rechtsbruch vor
Resch warf Laschet einen angekündigten Rechtsbruch vor. Das BVerwG habe Fahrverbote ausdrücklich als zulässiges Instrument zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte erlaubt. Das VG Düsseldorf hatte die Bezirksregierung in seinem vom BVerwG weitgehend bestätigten Urteil verpflichtet, „schnellstmöglich“ für die Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte zu sorgen. Dafür sei auch die Anordnung von Fahrverboten für bestimmte Dieselfahrzeuge erlaubt.
Neuer Luftreinhalteplan für Düsseldorf im Sommer
Die Bezirksregierung ist für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen zuständig. Nach Angaben der Behörde soll der neue Plan für Düsseldorf bis zum Sommer 2018 in Kraft treten. Regierungsvizepräsident Roland Schlapka hatte nach dem Urteil des BVerwG erklärt, es gebe „keinen Automatismus, dass in Düsseldorf Fahrverbote verhängt werden“.
Quelle: Beck online