Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in dem so genannten Abgasskandal sowohl den Verkäufer eines Fahrzeugs, welches mit der schadhaften Abgassoftware versehen war, als auch Volkswagen zum Schadensersatz nach erfolgtem Rücktritt verurteilt.
Der Kläger erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag und begehrte die Rückabwicklung seines Kaufvertrages unmittelbar von VW sowie dem agierenden Händler. Der erworbene und gebrauchte PKW der Marke VW Tiguan war mit dem VW Motor Typ EA 189 ausgestattet und vom sogenannten Abgasskandal betroffen, bei dem durch eine Motorsoftware der Ausstoß von Stickoxid („NOx“) im behördlichen Prüfverfahren optimiert wird. Hierin erkannte das LG Nürnberg-Fürth einen Sachmangel, der zur Rückabwicklung des Kaufvertrages unter Anrechnung der gefahrenen Kilometer berechtigt. Gleichzeitig erkannte das Gericht hierin auch eine arglistige Täuschung des Kunden durch den VW Konzern, die zusätzlich auch die schadensersatzrechtliche Rückabwicklung begründet.
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017, 8 O 2404/16